Unsere Schwerpunkte

Arbeitsrecht in allen Facetten

Die Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bilden den Kern unserer anwaltlichen Tätigkeit. Neben unserer Tätigkeit im individuellen Arbeitsrecht befassen wir uns auch mit Themen des kollektiven Arbeitsrechts, das insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsräten oder Gewerkschaften betrifft.

Unternehmen stehen heute vor stetig wachsenden Herausforderungen: Fachkräftemangel, neue Arbeitszeitmodelle, Tarifentwicklungen, Compliance-Vorgaben und ein starker Fokus auf Arbeitnehmerrechte. Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten dabei, diese Herausforderungen rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll zu meistern.

Durch unsere Spezialisierung sind wir in der Lage, selbst komplexe arbeitsrechtliche Fragestellungen schnell zu erfassen, zielgerichtete Lösungen zu entwickeln und strategisch zu begleiten.

Beratung von Arbeitgebern

  • insbesondere im Vorfeld und bei der Umsetzung personeller Entscheidungen sowie bei Veränderungsprozessen;
  • bei Umstrukturierungen mit Auswirkungen auf die Belegschaft einschließlich Interessenausgleich und Sozialplan;
  • bei allen arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Personalarbeit;
  • bei der Abfassung und Änderung von Verträgen und Betriebsvereinbarungen;
  • bei betriebsverfassungs- und tarifrechtlichen Problemstellungen;
  • bei der Abwehr oder Durchsetzung individual- und kollektivrechtlicher Ansprüche.

Unterstützung von Arbeitnehmern

  • bei sämtlichen Themen im laufenden Beschäftigungsverhältnis insbesondere im Zusammenhang mit Änderungs- oder Beendigungskündigungen;
  • bei Vertragsverhandlungen und -änderungen;
  • beim Abschluss von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen;
  • bei Verweisen, Er- und Abmahnungen;
  • bei Anweisungen des Arbeitgebers;
  • im Bereich von besonderen Schutzrechten (z. B. SGB IX, MuSchG, BEEG, ArbSchG, BetrVG);
  • bei Statusfragen (Arbeitnehmer, freier Mitarbeiter, leitender Angestellter);
  • bei der Durchsetzung finanzieller Ansprüche;
  • bei der Vereinbarung von Altersteilzeit- und Vorruhestandsregelungen;
  • Abfassung von Zeugnissen.

Vertretung von Betriebsräten

  • bei der Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten gegenüber dem Arbeitgeber;
  • bei der Verhandlung und Abfassung kollektivrechtlicher Vereinbarungen;
  • bei Abgrenzungsfragen zum Individualarbeitsrecht und zum Tarifrecht;
  • als Beisitzer in Einigungsstellen.

Interessenvertretung von Geschäftsführern, Gesellschaftern, Vorständen und Aufsichtsräten

  • im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Anstellungsverträgen;
  • bei allen Fragen der Vertragsgestaltung und der Vertragsänderung;
  • bei organschaftlichen Maßnahmen wie Bestellung oder Abberufung;
  • bei Unternehmensgründungen und Abfassung oder Änderung von Gesellschaftsverträgen;
  • bei Statusklagen und der Durchsetzung von Rechtspositionen in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren.

Tätigkeitsschwerpunkte Kanzlei Dr. Janicki

Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf der umfänglichen arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Führungskräften und Organmitgliedern.

Wir beraten präventiv, strategisch und lösungsorientiert in sämtlichen Fragestellungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dazu gehören Fragen insbesondere zu Arbeitszeit, Vergütung, Homeoffice, Abmahnungen, Bonusregelungen, Entsendungen, Elternzeit, Urlaub, Krankheit sowie Compliance und Personalorganisation.

Unternehmen profitieren von unserer schnellen, verlässlichen Einschätzung sowie der Fähigkeit, auch komplexe Sachverhalte rechtlich zutreffend und wirtschaftlich sinnvoll einzuordnen.

Das individuelle Arbeitsrecht deckt zahlreiche Themen ab: insbesondere Arbeitsverträge, Abmahnungen, Versetzungen, Mobbingprobleme, Kündigungen und Aufhebungsverträgen.

Wir entwickeln wasserdichte arbeitsrechtliche Lösungen, die Arbeitgeber schützen und zugleich rechtliche Anforderungen zuverlässig erfüllen. Im Konfliktfall vertreten wir die Interessen unserer Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor allen deutschen Arbeitsgerichten.

Unternehmen profitieren von unserer realistischen Risikoeinschätzung und unserer zielorientierten Prozessstrategie.

Betriebsräte spielen eine zentrale Rolle in vielen Unternehmen. Mitbestimmungsrechte, Informationspflichten und die Gestaltung strategischer Personalmaßnahmen gehören zu den komplexesten Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts.

Wir beraten Arbeitgeber umfassend in allen Fragen rund um Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungsprozesse, Tarifverträge und innerbetriebliche Verhandlungen.
Durch vorausschauende Strategien sorgen wir für reibungslose Abstimmungen mit Arbeitnehmervertretungen und unterstützen Unternehmen dabei, wichtige Projekte wie Restrukturierungen oder Digitalisierungsschritte rechtssicher umzusetzen.

Bei Betriebsänderungen – etwa Standortschließungen, Personalabbau, Umstrukturierungen oder Fusionen – sind Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen eine zentrale Pflicht.
Diese Verhandlungen entscheiden maßgeblich darüber, wie ein Unternehmen Veränderungen gestalten kann und welche Belastungen daraus entstehen.

Wir führen Arbeitgeber sicher durch diesen sensiblen Prozess, entwickeln tragfähige Konzepte und vertreten ihre Interessen gegenüber Betriebsräten und Gewerkschaften. Dabei achten wir auf wirtschaftliche Effizienz und Rechtssicherheit gleichermaßen.

Eine strategisch geführte Verhandlung kann nicht nur Konflikte reduzieren, sondern auch langfristige Stabilität für das Unternehmen schaffen.

Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung erzielen, wird häufig eine Einigungsstelle angerufen – ein unabhängiges Gremium, das verbindliche Lösungen erarbeitet. Die Vorbereitung und Durchführung solcher Verfahren erfordert fundiertes Fachwissen, taktisches Geschick und langjährige Erfahrung.

Wir übernehmen die Interessenvertretung für Arbeitgeber und unterstützen sie bei der strukturierten Darstellung der Unternehmensstrategie, der Erarbeitung von Kompromissvorschlägen und der rechtlichen Argumentation in der Einigungsstelle.

Unser Ziel ist es, Ergebnisse zu erzielen, die den betrieblichen Bedürfnissen entsprechen und zugleich rechtlich tragfähig sind.

Personalfragen betreffen die gesamte Organisation: vom Recruiting über Leistungsbeurteilungen bis zu Konflikten im Team oder Trennungsprozessen.

Wir begleiten Unternehmen bei sämtlichen personalstrategischen Maßnahmen und helfen Führungskräften, Entscheidungen rechtssicher und zugleich unternehmerisch klug zu treffen. Dazu zählen unter anderem:

  • Strukturierung von Personalentwicklungsmaßnahmen
  • Entwicklung und Implementierung von Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen
  • Umgang mit Low Performern
  • Einhaltung von Compliance-Vorgaben
  • Durchführung schwieriger Personalgespräche

Unsere Beratung folgt stets einem praxisnahen Ansatz, bei dem die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten im Mittelpunkt stehen.

Wenn es um Themen wie Arbeitszeit, Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehindertenrecht oder Gefährdungsbeurteilungen geht, treten Gewerbeaufsichtsamt und Inklusionsamt als staatliche Kontrollinstanzen auf.

Wir übernehmen die komplette Vertretung in:

  • Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
  • Anträgen zur Zustimmung / Zulässigkeitserklärung bei Kündigungen
  • Prüfungen und Anordnungen der Aufsichtsbehörden

Unser Ziel ist eine rechtssichere Kommunikation mit den Behörden und die Vermeidung unnötiger Risiken für Arbeitgeber.

In vielen Situationen benötigen Unternehmen oder Führungskräfte eine rechtliche Bewertung, die präzise, belastbar und gerichtsfest ist.

Wir erstellen detaillierte arbeitsrechtliche Gutachten, die bei strategischen Entscheidungen, komplexen Rechtsfragen oder Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat als Grundlage dienen. Typische Einsatzfelder sind insbesondere Tariffragen, Mitbestimmungsrechte, Vergütungssysteme oder Umstrukturierungen.

Durch unsere wissenschaftlich fundierte Arbeitsweise und unsere langjährige Praxiserfahrung schaffen wir Klarheit und Rechtssicherheit.

Ein rechtssicherer Umgang mit Arbeitnehmern beginnt bei der Führungsebene. Deshalb bieten wir speziell entwickelte Vorträge und Workshops für Geschäftsführer, Vorstände, HR-Abteilungen und Führungskräfte an. Die Themen reichen von aktuellem Arbeitsrecht über Compliance, Datenschutz, Konfliktmanagement bis hin zu Trennungsgesprächen und Mitarbeiterentwicklung.

Unsere Veranstaltungen sind praxisorientiert, interaktiv und bieten konkrete Handlungsempfehlungen, die sofort im Arbeitsalltag umgesetzt werden können.

Neben dem Arbeitsrecht bilden das Dienstvertragsrecht und das Gesellschaftsrecht einen weiteren Schwerpunkt unserer Kanzlei.

Während Arbeitsverträge für normale Arbeitnehmer gelten, regeln Dienstverträge die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen und Organmitgliedern wie Geschäftsführern und Vorständen. Diese Verträge sind rechtlich komplex, wirtschaftlich bedeutsam und oft Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen.

Ergänzend dazu begleiten wir gesellschaftsrechtliche Prozesse wie Gründungen, Umstrukturierungen oder Streitigkeiten zwischen Organmitgliedern und Gesellschaftern.

Dienstverträge müssen klare, eindeutige und rechtssichere Regelungen enthalten – insbesondere zu Vergütung, Boni, Haftung, Wettbewerbsverboten, Vertragsdauer, Abberufung und Kündigung. Fehler oder Lücken führen häufig zu erheblichen finanziellen Risiken.

Wir unterstützen Unternehmen und Organmitglieder dabei, individuelle, rechtlich belastbare Dienstverträge zu erstellen oder bestehende Verträge zu prüfen und anzupassen.

Dabei berücksichtigen wir stets aktuelle Rechtsprechung, Corporate-Governance-Vorgaben und die wirtschaftlichen Ziele unserer Mandanten.

Konflikte zwischen Gesellschaftern, Geschäftsführern und Vorständen entstehen häufig durch unklare Verantwortlichkeiten, wirtschaftliche Differenzen oder persönliche Spannungen.

Wir begleiten Mandanten durch diese sensiblen Situationen, entwickeln Verhandlungsstrategien und vertreten sie erforderlichenfalls in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Dabei konzentrieren wir uns auf schnelle, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen und auf die Wahrung der Unternehmensstabilität.

Konflikte im Organbereich sind häufig komplex und wirtschaftlich bedeutsam.

Wir vertreten sowohl Unternehmen als auch Organmitglieder bei:

  • Abberufungen
  • außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen
  • Vertragsauflösungen
  • Abfindungsverhandlungen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzforderungen

Dabei verfolgen wir stets eine strategische, diskrete und wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise mit dem Ziel, langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Aufsichtsräte und Vorstände unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben und stehen in der Verantwortung, Compliance-Standards einzuhalten und Risiken zu minimieren.

Wir beraten sie in Haftungsfragen, Vergütungsmodellen, gesellschaftsrechtlichen Pflichten und Konflikten mit Gesellschaftern oder anderen Organen.

Unsere Expertise ermöglicht eine rechtssichere und professionelle Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Ob GmbH, AG oder Personengesellschaft – jede Gesellschaftsform hat ihre eigenen Anforderungen.

Wir begleiten Gründer bei der Wahl der Rechtsform, erstellen Verträge, koordinieren notarielle Abläufe und sorgen für einen reibungslosen Start des Unternehmens.

Auch internationale Konstellationen und Holdingstrukturen gehören zu unserem Tätigkeitsfeld.

Unternehmen entwickeln sich weiter – und mit ihnen ihre Satzungen.

Wir übernehmen die rechtssichere Ausarbeitung und Umsetzung von Satzungsänderungen, einschließlich sämtlicher Abstimmungen mit Gesellschaftern, Notaren und Behörden.

Ziel ist es, Strukturen zu schaffen, die langfristige Stabilität und Flexibilität ermöglichen.

Ihr Team. Erfahrung. Expertise.

Gesichter der Kanzlei

Sie benötigen unseren Rechtsbeistand?