„Auf drei Säulen beruht die Welt: auf Recht, auf Wahrheit und auf Frieden.“
Simeon ben Gamaliel
Wir verstehen unsere Aufgabe darin, Ihre Interessen optimal zu vertreten. Dabei ist es hilfreich, das Arbeitsrecht von Seiten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu verstehen.
Die Kanzlei Dr. Janicki ist von Schondorf am Ammersee aus im ganzen Bundesgebiet tätig und betreut Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus nahezu allen Bereichen – insbesondere dem produzierenden Gewerbe, dem Dienstleistungsbereich und dem öffentlichen Dienst.

Organvertreter – ob Vorstand oder Geschäftsführer, Aufsichtsrat oder Gesellschafter – gehören ebenso zu unserer ständigen Klientel wie Führungskräfte aus Industrie, Handel und Verwaltung.
Da es uns um die Lösung arbeitsrechtlicher Problemstellungen geht, vertreten wir auch Betriebsräte bei betriebsverfassungsrechtlichen Themen. Ob es sich um Betriebsänderungen mit Interessenausgleich und Sozialplan, Begleitung von Vertragsbeendigungen (Aufhebungsvertrag, Kündigung, Abwicklungsvertrag, Vergleich) oder arbeitsgerichtliche Prozesse im Urteils- oder Beschlussverfahren handelt – wir sind Experten für alle Themen, die den Bereich Human Resources betreffen.
Die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern wie Arbeitnehmern einschließlich Betriebsräten zeigt, dass wir Sachverhalte aus allen Blickrichtungen bewerten können. Bei der Betreuung von Vorständen und Geschäftsführern sowie von Aufsichtsräten und Gesellschaftern kommen neben dem Dienstvertragsrecht zwangsläufig auch gesellschaftsrechtliche Themen zum Tragen.
Dabei ist es uns wichtig, das Arbeitsrecht in der tatsächlichen Komplexität des Arbeitslebens zu sehen und zu verstehen.
Nach mehr als 30 Jahren verfügen wir daher über eine umfassende und tiefgehende Expertise und entsprechende Erfahrung.

Im Jahr 1994 wechselte Dr. Jörg Janicki von der Position als Personalleiter bei Philip Morris in eine arbeitsrechtliche Kanzlei in München. Bereits nach wenigen Monaten wurde Rechtsanwalt Dr. Janicki die Partnerschaft angeboten. Anfang des Jahres 1995 übernahm Rechtsanwalt Dr. Janicki die Mehrheitsanteile der Kanzlei und erhielt im Jahr 1996 die Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach Ablauf der vereinbarten Zeit der Zusammenarbeit in der Kanzlei gründete Rechtsanwalt Dr. Janicki zum 01.01.2000 seine eigene arbeitsrechtliche Kanzlei Dr. Janicki & Kollegen mit dem Schwerpunkt im Arbeitsrecht und wechselte von der Schönfeldstraße in die Maximilianstraße 27 in München. In den folgenden mehr als 25 Jahren wurde einer zweistelligen Anzahl von Mitarbeitern die Zulassung als Fachanwalt oder Fachanwältin für Arbeitsrecht erteilt und mehrere Kolleginnen und Kollegen konnten ihre Promotion – regelmäßig im Arbeitsrecht – abschließen.

Zum 01.06.2025 zog die Kanzlei nach Schondorf am Ammersee um und betreut von dort aus weiterhin insbesondere arbeitsrechtliche Mandate aus allen Bereichen des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts sowie angrenzender Rechtsgebiete.
